Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflegegeld sichern – Qualität stärken – Entlastung schaffen
Sie pflegen Angehörige zuhause und erhalten Pflegegeld? Dann sind regelmäßige Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben – je nach Pflegegrad alle drei oder sechs Monate. Diese Gespräche dienen der Qualitätssicherung und sollen Sie als pflegende Person gezielt unterstützen.Für sie entstehen keine Kosten.
Als erfahrene Pflegeberaterin mit fachlicher Expertise begleite ich Sie dabei persönlich, kompetent und mit Herz.
Was Sie erwartet:
- Individuelle Beratung bei Ihnen zuhause oder per Video ab dem 2.mal
- Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
- Praktische Tipps zur Entlastung und Organisation
- Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Kursen und Entlastungsleistungen
- Empfehlungen zur Sicherung der Pflegequalität
- Minutengenaue Dokumentation für Ihre Pflegekasse
Pflicht oder Chance?
Die Beratung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegeld. Sie bietet aber weit mehr: eine Gelegenheit, Ihre Situation zu reflektieren, neue Impulse zu erhalten und Entlastung zu finden.
Warum mit NAH Pflege?
- Fachlich fundiert: Beratung durch examinierte Pflegefachkraft mit fachlicher Expertise
- Rechtssicher: Immer aktuell – auch bei Gesetzesänderungen wie PUEG, SGB XI, SGB V
- Empathisch: Zuhören, verstehen, gemeinsam Lösungen finden
- Vernetzt: Bei Bedarf Einbindung von Pflegediensten, Ärzten oder Netzwerkpartnern
- Transparent: Klare Kommunikation, verständliche Dokumentation
📞 Jetzt Termin vereinbaren
Nutzen Sie Ihre gesetzlich zugesicherte Beratung – für mehr Sicherheit, Entlastung und Qualität in der häuslichen Pflege.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und individuell zu begleiten.
